Es besteht keine Pflicht zur Mediation- die Mediation ist vielmehr die Chance, den Streit/ Konflikt einvernehmlich ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu klären.

Das Mediationsgesetz ist im Jahr 2012 in Kraft getreten.
Im Mediationsgesetz ist nicht geregelt, dass vor dem Einreichung einer Klage, vorher der Weg einer Mediation beschritten werden muss. Dies wurde zwar diskutiert, hat sich aber nicht durchgesetzt. Eine Mediation soll jedoch vorher durchgeführt werden. In der Klageschrift soll angegeben werden, ob und wann eine Mediation versucht wurde und mit welchem Ergebnis.s Wir empfehlen einen ernsthaften Versuch, bevor man die Sache gerichtlich klären lässt. Nutzen Sie die Chance. Sparen Sie sich Zeit, Kosten und Nerven.